Strafrecht

Ihre Ausgangslage:


Sie...

- werden zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung vorgeladen.

- erhalten eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt.

- haben Polizeibesuch, Ihre Wohnung wird durchsucht.

- werden festgenommen. Es droht Untersuchungshaft oder wird bereits vollzogen.


Machen Sie jetzt keine womöglich folgenschweren Fehler!


Sie sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Fehler zu Beginn, etwa eine undurchdachte erste Beschuldigtenaussage, können später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden.


Seit dem Jahre 2003 bin ich zugleich Fachanwalt für Strafrecht. Ich unterstütze Sie mit langjähriger Erfahrung und ständig aktualisierten Rechtskenntnissen tatkräftig in allen Lagen des Verfahrens. Unabhängig von der Frage, aus welchen Bereichen des Strafrechts Ihr Problem resultiert - ich bearbeite Gewalt- und Sexualdelikte, Eigentumsdelikte, Betäubungsmittelverfahren, Jugendstrafsachen, aber auch Kapitaldelikte. Und dies nicht nur im Heimatsprengel, sondern dort, wo Ihr Problem spielt. Bundesweit.


Zunächst erfasse ich im Gespräch Ihre Situation und unternehme nach Absprache dringliche erste Schritte, beispielsweise die Platzierung einer Verteidigeranzeige oder eines Akteneinsichtsgesuchs; praktisch immer kann die Sache erst nach erteilter Akteneinsicht so richtig beurteilt werden. Sodann gilt es in der Folge, gemeinsam mit dem Mandanten  die bestmögliche Strategie für die Verteidigung im Verfahren zu erarbeiten, um ein in der konkreten Situation des Mandanten optimales Ergebnis erzielen zu können.


Und übrigens... nein, das Mandat endet nicht mit Rechtskraft des Urteils. Auch in der Strafvollstreckung kann für den Mandanten oftmals noch eine Verbesserung erreicht werden, beispielsweise die möglichst rasche Verlegung in den offenen Vollzug oder die Durchführung des Vollzugs in einer bestimmten Anstalt.


In dringenden Fällen erreichen Sie mich kurzfristig unter Tel. 0177-3439817.


Gerne berate ich Sie im persönlichen Gespräch, sei es in der Kanzlei oder im Polizeigewahrsam oder auch in der JVA.





Schließlich ist es Ihr Recht! Und schließlich sind Sie die Hauptperson!!